Technische Information |
Für Mehrfunktionsleuchten in LED-Technik |
Zusammenhang mit dieser geringen Leistungsaufnahme, die sich |
deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet, |
kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu Probl |
emen bei der Glühlampenausfallkontrolle kommen. |
Da die Kontrolle der Blinkleuchten gesetzlich vorgeschrieben |
ist, empfehlen wir die Leuchte nur in Verbindung mit einem |
Blinkleuchtensteuergerät "5DS 009 602-..., 5DS 009 552-... o |
der LED-Blinkgeber 4.. 009 492" zu betreiben. |
Darüber hinaus werden von einigen Zugfahrzeugen weitere Lich |
tfunktionen detektiert. |
Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die nich |
t gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer |
nicht von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der B |
eleuchtungseinrichtung befreit. |
Auch hier kann es durch die geringen Leistungen zu Fehldiagn |
osen kommen |
(Instrumententafel im Fahrerhaus zeigt einen Lampenausfall a |
n, obwohl die Funktion gegeben ist). |
Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist au |
sschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar. |
Der Betrieb der Leuchte mit Wechselspannung oder getakteter |
Gleichspannung ist nicht zulässig! |
Die einzelnen Funktionen der Leuchte dürfen nur mit einer fa |
hrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden. |
Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der |
obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät kann au |
f eine zusätzliche Sicherung für die Leuchte verzichtet werd |
en. |