Technische Information |
Für Ein- bzw. Zweifunktionsleuchten in LED-Technik |
ohne Blinklichtfunktion |
Im Zusammenhang mit der geringen Leistungsaufnahme, die |
sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet, |
kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu |
Problemen kommen, weil von einigen Zugfahrzeugen weitere |
Lichtfunktionen detektiert werden. |
Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die |
nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer nicht |
von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der |
Beleuchtungseinrichtung befreit. |
Auch kann es hier durch die geringen Leistungen |
zu Fehldiagnosen kommen (Instrumententafel im Fahrerhaus |
zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion |
gegeben ist). |
Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist |
ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar. |
Der Betrieb der LED-Leuchte mit Wechselspannung oder |
getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig! |
Die einzelnen Funktionen einer Leuchte dürfen nur mit einer |
fahrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden. |
Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der |
obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät |
kann auf eine zusätzliche Sicherung für die Leuchte |
verzichtet werden. |